AZAV Träger- und Maßnahmezulassung

Die Zertifizierung

AZAV bedeutet „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ und ist eine Verordnung im Zusammenhang mit dem Dritten Sozialgesetzbuch zur Arbeitsförderung.

ZertSozial prüft Organisationen, die folgende Fachbereiche abdecken:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (FB 1)
  • Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (FB 3)
  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (FB 4)
  • Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Siebten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (FB 6)

1. Optional: Informations-/ Projektgespräch
Erläuterung der Vorgehensweise der ZertSozial GmbH bei der Zulassung von Trägern. Die Trägerzulassung kann mit der ISO 9001-Zertifizierung kombiniert werden. ZertSozial verlangt dafür einen Aufschlag.

2. Prüfung der Unterlagen
Umfassende Beurteilung des Antrags auf Trägerzulassung und der Dokumentation des Systems der Q-Sicherung und Q-Entwicklung sowie ggf. des Antrags/der Anträge auf Maßnahmezulassung

3. Zulassungsaudit Stufe 1
Prüfung des Systems der Q-Sicherung und Q-Entwicklung auf „Reife“ im Unternehmen.

4. Zulassungsaudit Stufe 2
Umfassende Vor-Ort-Beurteilung der Wirksamkeit des QS-Systems und der Erfüllung der Anforderungen gemäß AZAV, Auditauswertung und Erstellung des Auditberichts.

5. Zertifikatserteilung
Beschluss der Zertifizierungsstelle für Träger.

6. Kontrolle und Rezertifizierung
Jährliches Überwachungsaudit (2. bis 5. Jahr): Stichprobenartige Beurteilung der Wirksamkeit des QS-Systems und der Erfüllung der Anforderungen aus der AZAV.
Erneute Zulassung: Umfassende Beurteilung der Wirksamkeit des QS-Systems und der Umsetzung der Anforderungen aus der AZAV.

Voraussetzungen

Vor der Maßnahmezulassung steht die Trägerzulassung. Die Einrichtung, die Maßnahmen zugelassen bekommen möchte, muss über eine Trägerzulassung von einer akkreditierten Fachkundigen Stelle verfügen. Diese Trägerzulassung muss nicht, aber sollte von ZertSozial als Fachkundiger Stelle durchgeführt worden sein.

Anmeldung

Die Maßnahmen bei ZertSozial als Fachkundiger Stelle (FKS) melden. Wenn ein Träger mehrere Maßnahmen gleichzeitig beantragt, wird durch Auswahl von Stichproben die Prüfung und Zulassung vereinfacht. Pro Fachbereich muss mindestens eine Maßnahme geprüft werden. Bei bis zu 30 beantragten Maßnahmen werden 20% der Maßnahmen geprüft. Sind es mehr als 30 beantragte Maßnahmen wird die Quadratwurzel aus der Anzahl geprüft. Bei 50 beantragten Maßnahmen werden z.B. 7 Maßnahmen geprüft. Es werden lediglich die Kosten von den geprüften Maßnahmen in Rechnung gestellt.

Vor-Ort-Prüfungen

In der Regel wird die Maßnahmeprüfung anhand der eingereichten Dokumente bei ZertSozial vorgenommen. Im Rahmen der Audits im Zusammenhang mit Trägerzulassungen werden jedoch auch stichprobenmäßig Maßnahmen auditiert. Darüber hinaus kann es jedoch auch Unklarheiten geben, die eine Vor-Ort-Begutachtung notwendig machen. Dann wird eine stichprobenartige Beurteilung der Maßnahmen und der Erfüllung der Anforderungen aus den § 3 der AZAV vor Ort durchgeführt.

Zertifikatserteilung

Die Zertifizierungsstelle von ZertSozial entscheidet über die Zulassung von Maßnahmen und meldet die zugelassenen Maßnahmen an die Bundesagentur für Arbeit.

Für die Zertifizierung von AZAV ist ZertSozial durch die DAkkS akkreditiert. Die aktuelle Akkreditierungslaufzeit und Urkundennummer finden Sie hier.

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Anfrage
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** Anfrage Zulassungsaufwand für Maßnahmen nach AZAV (Word | PDF)
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Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (PDF).

Handreichung zum Ablauf einer Zertifizierung
Wie läuft eine Zertifizierung ab? Was machen Sie? Was machen wir? In unserer Handreichung „Ablauf einer Zertifizierung – AZAV“ (PDF) können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen.

Kontakt
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Last Updated on 17. September 2024 by bb-zert