FAQ

Qualitätsfachpersonal

Das Zertifikat über den erworbenen „Qualitätsabschluss“ wird für eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ( gerechnet ab dem Präsenzprüfungstag ) verliehen. Detaillierter ausgedrückt: 3 Jahre gerechnet ab dem Präsenzprüfungstag (Klausur, ggf. mündliche Prüfung), auch wenn noch fehlende Nachweise für eine Erstzulassung binnen eines Jahres nachgereicht werden. Für ein Folgezertifikat muss ein Rezertifizierungsantrag entsprechend der Qualifikation bei ZertSozial gestellt werden. Nach positivem Prüfungsbescheid ist dieses weitere 3 Jahre gültig.

Fort- und Weiterbildungen mit QM-relevanten Themen, d.h. Themen, die für die Ausführung Ihrer Qualitätsmanagementtätigkeiten wichtig oder sogar verpflichtend sind, insbesondere eine für Sie relevante DIN EN ISO Norm-Revision wie z.B. für alle Qualifikationen die DIN EN ISO 9001:2015 und für Auditoren die DIN EN ISO 19011:2018

In der Regel ist man Teilnehmer eines Qualifizierungskurses z.B. für Qualitätsmanagement-beauftragte bei einem unserer gelisteten Lehrgangsanbieter. Den Prüfungstermin meldet der Lehrgangsanbieter ZertSozial und das für diese Prüfung vorbereitete Anmeldeformular erhält der Teilnehmer vom Lehrgangsanbieter. Die Anmeldung muss spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin ZertSozial vorliegen.

Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor Zertifikatsende und muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Zertifikatsende gestellt werden.

AZAV

Ja, eine Trägerzulassung ist die Bedingung für die Zulassung einer Maßnahme.

ZertSozial hat einen ZIP-Ordner, der mit den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten vom Träger befüllt wird. Für die Befüllung des Ordners gibt es eine Anleitung und auch Beispielformulare zur Orientierung.

Nein, die Prüfung einer Maßnahme findet im Wesentlichen anhand der Konzeption der Maßnahme und anhand der Kostenkalkulation statt. Für die Kostenkalkulation gibt es ein vorbereitetes Excel-Dokument der Arbeitsagentur. Die Auditor*in überprüft dann in der Regel beim Träger-Überwachungsaudit auch die Maßnahme.

Ja , die Gültigkeit des Zertifikats erlischt mit dem Ablaufdatum, das auf dem Zertifikat angegeben ist.

Ja, nach AZAV gibt es keine Rezertifizierung. Das hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es muss ein erneuter Zertifizierungsprozess für weitere fünf Jahre in Gang gebracht werden.

Die bereits zertifizierten Träger haben bereits große Erfahrung und ihre Prozesse bereits geregelt, so dass der Aufwand bezüglich der Vorbereitung auf die Zertifizierung sich in der Regel in Grenzen hält.

Ja, der Aufwand für das erneute Zertifizierungsverfahren und die jährlichen Überwachungsverfahren (4 Jahre) bleiben bestehen.

Managementzertizierungen – ISO

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Audits. Und der Umfang bemisst sich an der Anzahl der Stellen in der Organisation. Anhand einer von der DAkkS vorgegebenen Tabelle können wir dann erkennen, wie viele Tage das Audit umfassen muss. Deshalb benötigen wir das Dokument „Anfrage Zertifizierungsaufwand“ für die Kalkulation.

Wir schauen immer ganz genau hin, welche Auditor*in für welches Audit, sowohl von fachlicher Seite, als auch von menschlicher Seite gut passen kann. Ein Kurzprofil kann auch schon einen ersten Eindruck über die Auditor*in geben. Insgesamt wird durch Regelungen, jährlichen Erfahrungsaustausch sicher gestellt, dass die Auditor*in im Sinne der Ziele von ZertSozial auditiert – fair, unabhängig, fachlich und sozial kompetent.

Abweichungen sind Rückmeldungen zu einer Nichtkonformität. Bei Abweichungen ist die  Nichtkonformität so relevant und erheblich, dass Auditor*innen entscheiden, dass die Frist zur Behebung der Abweichung auf max. 3 Monate verkürzt werden muss. Wenn die Abweichung nicht kurzfristig behoben wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Ziele, die die Organisation erreichen möchten, nicht erreicht werden können. Es liegt also im Interesse der Organisation, auf solche wesentlichen Schwachstellen hingewiesen zu werden.

Auf Grund einer situationsbedingten Belastung in der Organisation kann es immer wieder zu Engpässen kommen, sodass die Organisation entscheidet, dass ein Rezertifizierungsaudit im Moment keinen Sinn macht. Wichtig ist die frühzeitige Meldung an ZertSozial, dass der Termin verschoben werden soll. Maximal 6 Monate kann der Termin über die Zertifikatslaufzeit hinausgeschoben werden, allerdings mit ein paar Auflagen. Das genauere Vorgehen klären Sie am Besten mit uns persönlich und rufen uns an.

Last Updated on 20. Januar 2022 by bb-zert